Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partnerapotheken
§ 1 Geltungsbereich / Definitionen
(1) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Partnerapotheken im Zusammenhang mit der „CovidBadge“. Diese AGB gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
(2) „Verwender“, „wir“ und „uns“ im Rahmen dieser AGB meint:
Sanvivo GmbH
Sportplatzstr. 6
86947 Weil
(3) „CovidBadge“ meint eine von uns angebotene stabile und beständige PVC Karte, auf welcher das EU-Impfzertifikats des Bundesgesundheitsministeriums über die Durchführung einer (vollständigen) Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 abgebildet ist. Die CovidBadge bildet den QR-Code zum Impfschutz ab, der auch in der offiziellen CovPass-App bzw. Corona-Warn-App dargestellt wird. Die CovidBadge bietet damit vor allem im Alltag für Endnutzer Vorteile beim Nachweis ihres Impfschutzes, wenn sie die CovPass-App bzw. Corona-Warn-App nicht nutzen können oder wollen. Weiterhin bietet die CovidBadge auch den Endnutzern, welche die entsprechende App nutzen, zusätzliche Sicherheit (z.B. gegen die Situation, dass sie ihren Impfschutz nicht nachweisen können, weil der Akku ihres Smartphones entleert ist).
(4) „Partnerapotheke“ ist eine bei uns gemäß § 4 registrierte Apotheke.
(5) „Endnutzer“ sind Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, welche die CovidBadge für ihre eigenen privaten Zwecke bestellen.
(6) Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
(7) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen der Partnerapotheke werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dem Hinweis der Partnerapotheke auf eigene abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen in jeder Form wird widersprochen.
(8) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit der Partnerapotheke (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
(9) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige und unter folgendem Link abrufbare Fassung der AGB:
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrags ist der Verkauf der CovidBadge in der Partnerapotheke auf unsere Rechnung, wobei die Partnerapotheke als Vertreter bei unserem Vertragsschluss mit dem Endnutzer agiert (vgl. § 5).
(2) Grundsätzlich sehen die derzeitigen gesetzlichen Regelungen vor, dass Impfnachweise über die Schutzimpfung(en) gegen das Coronavirus SARS-CoV-2sowohl in digitaler wie verkörperter Form anzuerkennen sind. Wir können jedoch keine Garantie, Zusicherung oder Gewährleistung übernehmen, dass die CovidBadge in jedem einzelnen Fall von Anbietern, Veranstaltern, Betreibern, Stellen oder Personen anerkannt wird, die zur Überprüfung des Impfnachweises verpflichtet oder berechtigt sind.
(3) Die gesetzlichen Rahmenbedingungen können sich jederzeit ändern und in Folge einer solchen Änderung ist es nicht völlig auszuschließen, dass die CovidBadge zukünftig nicht mehr oder nur noch eingeschränkt als Nachweis geeignet ist.
(4) Die Anerkennung der CovidBadge in anderen Ländern richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht, sodass wir auch diesbezüglich keine Garantie, Zusicherung oder Gewährleistung übernehmen können. Die CovidBadge ist – wie das EU-COVID-19 Impfzertifikat - kein Reisedokument.
(5) Wir treffen keinerlei Aussagen zum Impfschutz des Endnutzers und die CovidBadge gewährleistet keine Bestätigung des Erfolgs einer Schutzimpfung, sodass die CovidBadge auch keine Aussagen trifft über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Infektionsrisikos für den Endnutzer oder Dritte.
(6) Die Partnerapotheke wird zu keinem Zeitpunkt den Eindruck erwecken, dass wir eine Aussage treffen wie in Absatz 2-5 beschrieben oder eine entsprechende Garantie, Zusicherung oder Gewährleistung abgeben oder übernehmen.
§ 3 Allgemeine Rechte und Pflichten der Parteien
(1) Wir werden der Partnerapotheke die für die Vertragserfüllung benötigten Dokumente und Informationen zur Verfügung stellen und die Details der Vertragsabwicklung im pflichtgemäßen Ermessen definieren und der Partnerapotheke mitteilen.
(2) Weiterhin werden wir in unserem Ermessen der Partnerapotheke geeignete Werbematerialien zur Verfügung stellen.
(3) Wir behalten uns vor, Dokumente und Informationen nach den Absätzen 1 und 2 sowie die zugrundeliegenden Abläufe jederzeit im pflichtgemäßen Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen der Partnerapotheke und mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens 2 Werktagen zu ändern. Sollte die Partnerapotheke einer solchen Änderung widersprechen, so steht uns ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zu.
(4) Die Parteien sind verpflichtet, bei der Vertragsdurchführung sämtliche gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorschriften einzuhalten.
(5) Die Partnerapotheke ermächtigt uns, damit zu werben, dass die CovidBadge über die Partnerapotheke erworben werden kann. Dies schließt insbesondere auch die Listung als Partnerapotheke auf unserer Website (www.CovidBadge.de) ein. Die Partnerapotheke kann den vorstehend genannten Maßnahmen mit angemessener Ankündigungsfrist widersprechen. In diesem Fall steht uns ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zu.
§ 4 Registrierung als Partnerapotheke / Vertragsschluss
(1) Die Registrierung auf unserer Webseite (unter: www.register.covidbadge.de) stellt ein Angebot der (potenziellen) Partnerapotheke dar, bei uns den Status als Partnerapotheke zu erhalten. Mit der Registrierung erkennt die Partnerapotheke diese AGB ausdrücklich an.
(2) Mit der Registrierung sichert die Partnerapotheke zu, dass die über einen funktionsfähigen QR-Code-Scanner verfügt.
(3) Im Rahmen der Registrierung werden von der Partnerapotheke insbesondere Kontakt-Informationen, Adresse der Hauptapotheke und der ggf. teilnehmenden Filialen und Rechnungsinformationen hinterlegt. Die Partnerapotheke sichert zu, dass alle von ihr bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind.
(4) Nach Abschluss der Registrierung senden wir der Apotheke eine Bestätigungs-E-Mail über den erfolgreichen Abschluss des Registrierungsprozesses zu. Diese E-Mail ist zugleich die Annahme des Angebots der Partnerapotheke und damit der Vertragsschluss.
(5) Wir haben keine Verpflichtung, die Angaben der Partnerapotheke zu prüfen, behalten uns eine solche Prüfung aber vor. Wenn die Angaben nach unserer Einschätzung falsch oder nicht plausibel sind oder die angegebenen Daten nicht einer Apotheke zugeordnet werden können, lehnen wir den Registrierungsantrag ab.
(6) Die Partnerapotheke verpflichtet sich, sämtliche Zugangsdaten für ihr Nutzerkonto bei uns streng vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben oder sonst offenzulegen. Eine Überlassung der Daten an Dritte ist nicht gestattet. Im Falle des Verlusts der Zugangsdaten oder der unberechtigten Offenlegung an Dritte ist die Partnerapotheke verpflichtet, uns dies unverzüglich zu melden. Erhält die Partnerapotheke von einer unberechtigten Nutzung der Zugangsdaten Kenntnis, verpflichtet sie sich, uns dies ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
(7) Wir behalten uns vor, auch nach Vertragsschluss in geeigneter Form zu überprüfen, ob die Angaben der Partnerapotheke weiterhin zutreffend sind, insbesondere ob unter der angegebenen Adresse tatsächlich eine Apotheke betrieben wird.
(8) Für die Rechtsbeziehung zwischen uns und den Endnutzern gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Erwerb einer CovidBadge durch Verbraucher“ (nachfolgend „Geschäftsbedingungen für Verbraucher“). Der Partnerapotheke sind diese Geschäftsbedingungen für Verbraucher bekannt. Eine Änderung der Geschäftsbedingungen für Verbraucher stellt jedoch keine Änderung des Vertrags mit der Partnerapotheke dar.
§ 5 Ablauf / Abwicklung des Kaufs der CovidBadge
(1) Sofern die CovidBadge durch die Partnerapotheke verkauft wird, so fungiert sie als unser Erfüllungsgehilfe und als Vertreter beim Vertragsschluss mit dem Endnutzer. Das Geschäft wird demgemäß in unserem Namen und auf unsere Rechnung abgeschlossen und Anspruchsgegner eventueller Gewährleistungsansprüche des Endnutzers sind wir, nicht die Partnerapotheke.
(2) Die Partnerapotheke verkauft den Endnutzern die CovidBadge in unserem Namen zu den auf unserer Website dargestellten Preisen; derzeit 9,90 € (inkl. 19 % Umsatzsteuer) einschließlich Versand. Über eventuelle Preisänderungen und / oder Änderungen der CovidBadge informieren wir die Partnerapotheke rechtzeitig, mindestens 48 Stunden vor der Änderung.
(3) Die Partnerapotheke scannt den QR-Code des ausgedruckten digitalen COVID-Zertifikats des Robert Koch Instituts bzw. aus der CovPass-App oder der Corona-Warnapp. Die Prüfung des Zertifikats erfolgt dann durch die Partnerapotheke, indem die Daten des Endnutzers im Ausweisdokuments mit den Daten auf dem ausgedruckten Zertifikat bzw. in der CovPass-App oder der Corona-Warnapp abgeglichen werden.
(4) Das Formular des Bestellformulars wird von uns zur Verfügung gestellt. Nach erfolgreicher Prüfung des Zertifikats und Unterschrift des Endnutzers unter dem Bestellformular (einschließlich Einwilligung in die Datenverarbeitung und Zustimmung zu den Geschäftsbedingungen für Verbraucher) fordert die Partnerapotheke für den jeweiligen Endnutzern eine CovidBadge bei uns an und vereinnahmt den Kaufpreis vom Endnutzer. Der Endnutzer bekommt dann von uns die CovidBadge innerhalb von 7 Werktagen per Post an die von ihm angegebene Anschrift gesendet.
(5) Die Partnerapotheke stellt sicher, dass nur nach einem korrekt ausgefüllten Bestellformular (einschließlich Unterschrift, Einwilligung in die Datenverarbeitung und Bestätigung der Geschäftsbedingungen für Verbraucher) eine Anforderung bei uns ausgelöst wird.
(6) Die Partnerapotheke händigt dem Endnutzer auf Wunsch ein Blankoformular des Bestellformulars oder eine Kopie des vom Endnutzer unterschriebenen Blankoformulars für seine Unterlagen aus. Die Partnerapotheke verwahrt die unterschriebenen Bestellformulare treuhänderisch für uns. Wir sind jederzeit berechtigt, nach angemessener Ankündigungsfrist Einsicht zu nehmen oder eine Übergabe der Original-Bestellformulare zu verlangen bzw. eine Kopie der Bestellformulare von der Partnerapotheke anzufordern.
(7) Die Partnerapotheke erhält von uns eine Vergütung i.H.v. 3,00 Euro (netto) je angeforderter CovidBadge für einen Endnutzern, der die CovidBadge in der Partnerapotheke erworben hat.
(8) Zu Beginn des jeweiligen Folgemonats rechnen wir die über die Partnerapotheke von Endnutzern erworbenen CovidBadge ab und stellen diese in Rechnung. Gleichzeitig erstellen wir eine Gutschrift über die Vergütungen nach Absatz 7 und verrechnen die Gutschrift mit unseren Forderungen bzgl. der über die Partnerapotheke verkauften CovidBadge gemäß Absatz 2.
(9) Die Zahlungsfrist beträgt 14 Kalendertage nach Rechnungsstellung. Mit Ablauf des 14. Kalendertages gerät die Partnerapotheke im Falle einer nicht erfolgten oder unvollständigen Zahlung an uns in Verzug und hat etwaige entstehende Verzugsschäden zu ersetzen. Wir sind zur Abtretung der betreffenden Ansprüche an ein Inkassobüro berechtigt.
§ 6 Geistiges Eigentum & Eigentumsvorbehalt
(1) Sämtliche Rechte an der CovidBadge stehen uns zu. Dies gilt auch für geistige Eigentumsrechte einschließlich der Nutzung des Begriffs „CovidBadge“.
(2) Wir bleiben Eigentümer der CovidBadgen bis zur vollständigen Bezahlung durch und Übereignung an den Endnutzer. Das Eigentum an den CovidBadgen geht zu keinem Zeitpunkt auf die Partnerapotheken über.
§ 7 Geheimhaltung
(1) An Dokumenten, Beschreibungen, Prozessen, Abbildungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Derartige Unterlagen sind ausschließlich für die vertragliche Leistung zu verwenden und nach Beendigung des Vertrags an uns zurückzugeben. Gegenüber Dritten sind die Unterlagen geheim zu halten, auch nach Beendigung des Vertrags, solange die Dokumente, Beschreibungen, Prozessen, Abbildungen und sonstigen Unterlagen nicht allgemein bekannt geworden sind.
(2) Die Verpflichtungen nach Absatz 1 gelten entsprechend für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Parteien, die im Rahmen des Vertragsschlusses oder der Vertragsdurchführung der jeweils anderen Partei bekannt werden.
(3) Die Parteien werden sicherstellen, dass die Geheimhaltungsverpflichtungen auch von Angestellten und Erfüllungsgehilfen eingehalten werden.
§ 8 Datenschutz
(1) Die Partnerapotheke ist informiert, dass im Rahmen der Vertragsdurchführung die das Vertragsverhältnis betreffenden Daten, bei denen es sich teilweise um personenbezogene Daten handeln kann, gespeichert und nach den gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet werden.
(2) Die Vertragspartner sichern sich gegenseitig zu, dass sie die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), einhalten. Sofern eine Partei Auftragsverarbeiter einsetzt, wird sie auch diesbezüglich alle Vorgaben einhalten, insbesondere den Auftragsverarbeiter gewissenhaft auswählen und einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung schließen.
(3) Die Parteien sind der Überzeugung, dass sie hinsichtlich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Endnutzer gemeinsam für diese Datenverarbeitung verantwortlich sind (Art. 26 DSGVO).
(4) Die Parteien schließen eine separate Vereinbarung über ihre gemeinsame Verantwortung für die Datenverarbeitung ab.
(5) Sollte eine zuständige Behörde oder ein Gericht zu der Auffassung kommen, dass ganz oder teilweise keine gemeinsame Verantwortung vorliegt, werden die Parteien die dann ggf. notwendigen Schritte nach Treu und Glauben verhandeln und ggf. erforderliche zusätzliche Dokumente erstellen und ausfertigen bzw. eine Vertragsänderung oder -ergänzung verhandeln bzw. weitere Verträge abschließen.
§ 9 Haftung
(1) Ansprüche der Partnerapotheke auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um
- Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder
- Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder
- Ansprüche wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten – s. Absatz 2) oder
- Ansprüche wegen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut. Bei der einfach fahrlässig verursachten Verletzung solcher wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Nutzers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Eine Änderung der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 10 Laufzeit / Kündigung / Folgen einer Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein Recht zur fristlosen Kündigung besteht für uns insbesondere, wenn eine Änderung der rechtlichen oder behördlichen Vorgaben dazu führt, dass es für uns unzumutbar, unzulässig oder unmöglich wird, die CovidBadge weiter anzubieten.
(3) Die Kündigung ist zu richten an: kontakt@CovidBadge.de.
(4) Nach Beendigung dieses Vertrags hat die Partnerapotheke etwaige noch in ihrem Besitz befindliche Werbematerialien an uns zurückzugeben.
(5) Die treuhänderische Verwahrung der Bestellformulare gemäß § 5 Abs. 6 besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.
§ 11 Verjährung
(1) Etwaige Ansprüche der Vertragsparteien gegeneinander verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und die betreffende Partei, welcher der Anspruch zusteht, von den Umständen, die den Anspruch begründenden, Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangt haben müssen.
(2) Absatz 1 gilt nicht bei Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nicht in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 12 Änderungen
(1) Wir behalten uns vor, jederzeit im billigen Ermessen Änderungen oder Ergänzungen der CovidBadge bzw. des Ablaufs (z.B. bzgl. der Verifizierung der Impfzertifikate) vorzunehmen.
(2) Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB für die bestehende Vertragsbeziehung mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus triftigem Grund, der bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, erforderlich ist und soweit durch die Änderung das ursprüngliche Verhältnis von Leistung und Gegenleistung gewahrt bleibt, sodass die Änderung für die Partnerapotheke zumutbar ist.
(3) Ein triftiger Grund für die Änderung diese AGB liegt insbesondere vor, wenn dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, die wir nicht veranlasst haben und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertrags in nicht unbedeutendem Maße stören würde. Ein triftiger Grund liegt weiterhin vor, soweit durch die Anpassung nach Vertragsschluss entstandene Regelungslücken geschlossen werden, die nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrags verursachen, wenn sich die Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Bestimmungen ändert, wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB (oder vergleichbare Bestimmungen) von der Rechtsprechung für unwirksam erklärt werden oder eine Gesetzesänderung zur Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB führt oder sonst eine Anpassung erforderlich macht.
(4) Geplante Änderungen der AGB für eine laufende Vertragsbeziehung werden der Partnerapotheke unter deutlicher Hervorhebung der Änderungen mindestens eine Woche vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mitgeteilt und die Partnerapotheke wird um ihre Zustimmung zu der neuen Version der AGB gebeten. Sollte die Partnerapotheke der Änderung nicht innerhalb von vier Werktagen zustimmen, steht uns das Recht zu, den Vertrag in Schrift- oder Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) außerordentlich fristlos zu kündigen. Hierauf wird die Partnerapotheke in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.
§ 13 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und der Partnerapotheke gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist die Partnerapotheke Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten München. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
§ 14 Verschiedenes
(1) Dieser Vertrag enthält alle zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Bestimmungen bezüglich des Vertragsgegenstandes. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen mindestens der Textform. Dieses gilt auch für die Aufhebung des Formerfordernisses.
(2) Für sämtliche Erklärungen und Benachrichtigen der Parteien ist die Textform (z.B. E-Mail) ausreichend.
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags nichtig oder anfechtbar oder aus einem sonstigen Grunde unwirksam sein, so bleibt der übrige Vertrag dennoch wirksam. Es ist den Parteien bekannt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine salvatorische Klausel lediglich zu einer Beweislastumkehr führt. Es ist jedoch die ausdrückliche Absicht der Parteien, die Gültigkeit der verbleibenden Bestimmungen in jedem Fall zu erhalten und demgemäß die Anwendbarkeit von § 139 BGB insgesamt auszuschließen. Die Vertragsparteien verpflichten sich in einem solchen Falle, statt der nichtigen, anfechtbaren oder unwirksamen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die ihrem Sinne möglichst nahe kommt und einen entsprechenden wirtschaftlichen Erfolg gewährleistet.
Anlage 1:
Bestellformular mit Geschäftsbedingungen für Verbraucher, Datenschutzerklärung und Einwilligung in die Datenverarbeitung durch Endnutzer
Stand: 24. Dezember 2021